PHI­NEO Wirkt-Siegel-Analyse

Die Zivil­ge­sell­schaft ist eine unver­zicht­ba­re Kraft, um an Lösun­gen gesell­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen zu arbeiten. 

Das PHI­NEO Wirkt-Sie­gel macht beson­ders wirk­sa­me Ansät­ze sicht­bar, unter­stützt ihre Wei­ter­ent­wick­lung und schafft Ori­en­tie­rung für Förderentscheidungen.

Das PHINEO-Wirkt-Siegel 

Ob sozia­le Teil­ha­be, Kli­ma­schutz oder die Stär­kung der Demo­kra­tie: Vie­le Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit las­sen sich nur im Zusam­men­spiel von Staat, Wirt­schaft und Zivilgesellschaft bewäl­ti­gen. Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen erpro­ben neue Lösungs­an­sät­ze, sto­ßen Ver­än­de­run­gen an und unter­stüt­zen Men­schen dort, wo die ande­ren Sek­to­ren nicht aus­rei­chend grei­fen. Ihre beson­de­re Stär­ke liegt dar­in, gesell­schaft­li­che Bedar­fe früh zu erken­nen, unter­schied­li­che Per­spek­ti­ven zusam­men­zu­brin­gen und gemein­wohl­ori­en­tiert zu handeln. 

Das PHI­NEO Wirkt-Sie­gel zeich­net gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen aus, die ihre Wir­kung sys­te­ma­tisch ver­fol­gen und nach­voll­zieh­bar machen. Es bie­tet För­dern­den Ori­en­tie­rung, macht wirk­sa­me Ansät­ze sicht­bar und lie­fert auch ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen wert­vol­le Erkennt­nis­se. Zugleich rückt das Wirkt-Sie­gel die unver­zicht­ba­re Rol­le der Zivil­ge­sell­schaft stär­ker ins öffent­li­che Bewusstsein. 

Wie wir Wir­kung analysieren 

PHI­NEO ana­ly­siert gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen und Pro­jek­te in unter­schied­li­chen The­men­fel­dern ent­lang der 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le. Doch wor­an lässt sich erken­nen, ob ein Ansatz sein ange­streb­tes Ziel tat­säch­lich errei­chen kann? PHI­NEO betrach­tet sowohl das Wir­kungs­po­ten­zi­al eines Pro­jekts als auch die Struk­tu­ren und Rah­men­be­din­gun­gen der Trä­ger­or­ga­ni­sa­ti­on. Denn erst das Zusam­men­spiel bei­der Ebe­nen schafft die Vor­aus­set­zun­gen für nach­hal­ti­ge gesell­schaft­li­che Wirkung.

Nut­zen für Non-Pro­fits und Fördernde

Die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se lie­fert Non-Pro­fits eine unab­hän­gi­ge Ein­schät­zung ihrer Stär­ken und Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le sowie kon­kre­te Impul­se für ihre Orga­ni­sa­ti­ons- und Pro­jekt­ent­wick­lung. För­dern­de bekom­men eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge, die auf einem seit über 15 Jah­ren vali­dier­ten Ana­ly­se­pro­zess basiert. Aus­ge­zeich­ne­te Orga­ni­sa­tio­nen wer­den auf unse­re Spen­den mit Impact-Web­site auf­ge­nom­men, die vie­le För­dern­de für die Aus­wahl neu­er För­der­pro­jek­te nutzen. 

Wie das Ana­ly­se­ver­fah­ren abläuft und wel­che Vor­aus­set­zun­gen für eine Bewer­bung erfüllt sein müs­sen, erfah­ren Sie im Folgenden. 

Der Weg zum Wirkt-Siegel 

Schritt 1: Grund­vor­aus­set­zun­gen checken


Das Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se­ver­fah­ren ist anspruchs­voll und kos­tet auch Sie als Orga­ni­sa­ti­on Zeit. Kön­nen Sie die fol­gen­den sechs Fra­gen mit Ja beant­wor­ten? Dann ste­hen Ihre Chan­cen auf das Wirkt-Sie­gel gut: 

  1. Wir­kungs­zie­le: Haben Sie klar defi­nier­te Wir­kungs­zie­le – sowohl auf Ebe­ne der Leis­tun­gen (Out­put) als auch auf Ebe­ne der Ver­än­de­rung bei der Ziel­grup­pe (Out­co­me)? 
  2. Eva­lua­ti­on: Eva­lu­ie­ren Sie die Ver­än­de­run­gen bei Ihrer Ziel­grup­pe bzw. im adres­sier­ten Öko­sys­tem – nicht nur, was Sie leis­ten, son­dern auch, was sich dadurch verändert?
  3. Resul­ta­te: Kön­nen Sie ers­te Resul­ta­te – sowohl auf Ebe­ne Ihrer Leis­tun­gen (Out­put) als auch auf Ebe­ne der Ver­än­de­rung bei der Ziel­grup­pe (Out­co­me) – vor­zei­gen, die Sie durch Ihre Tätig­kei­ten erzielt haben?
  4. Gemein­nüt­zig­keit: Haben Sie einen Frei­stel­lungs­be­scheid, der nicht älter als fünf Jah­re ist?
  5. Finan­zie­rung: Ist Ihre Finanz­si­tua­ti­on so weit sta­bil, dass das Pro­jekt sicher für min­des­tens 12 Mona­te fort­ge­setzt wer­den kann?
  6. Gover­nan­ce: Haben Sie ange­mes­se­ne Gover­­nan­ce-Struk­­tu­­ren schrift­lich fest­ge­legt, um eine unab­hän­gi­ge Auf­sicht und Lei­tung zu gewähr­leis­ten (z. B. Vier-Augen-Prinzip)? 

Schritt 2: Interessensbekundung


Für die Bewer­bung um das Wirkt-Sie­gel fül­len Sie zunächst einen kur­zen Fra­ge­bo­gen zur Inter­es­sen­be­kun­dung aus. Im Vier-Augen-Prin­zip prü­fen wir die grund­le­gen­de Eig­nung Ihres Pro­jekts und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Bei posi­ti­ver Ein­schät­zung erhal­ten Sie einen Link zu einem aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gen. Soll­te Ihr Pro­jekt die Aus­schluss­kri­te­ri­en nicht erfül­len, infor­mie­ren wir Sie dar­über mit einem kur­zen Feed­back. Bei Rück­fra­gen kom­men wir vor­ab auf Sie zu. Dau­er: 2030 Minuten

 

Schritt 3: aus­führ­li­cher Fragebogen


Über­zeugt uns Ihre Inter­es­sen­be­kun­dung, erhal­ten Sie den Link zu einem aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gen, in dem Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ihrem Pro­jekt und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on ange­ben. Ergän­zend ler­nen wir Ihre Orga­ni­sa­ti­on in einem per­sön­li­chen Gespräch ken­nen, um offe­ne Fra­gen zu klä­ren und Zusam­men­hän­ge bes­ser zu ver­ste­hen. Die Ana­ly­se erfolgt stets im Tan­dem durch zwei Analyst*innen. Bei spe­zi­fi­schen Fra­ge­stel­lun­gen zie­hen wir zusätz­lich Fachexpert*innen hin­zu. Alle bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen behan­deln wir streng ver­trau­lich. Bevor wir Expert*innen oder unse­re Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on ein­be­zie­hen, holen wir eine Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung ein. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung fin­den Sie wei­ter unten in den FAQs. Dau­er: 13 Tage

 

Schritt 4: Ent­schei­dung durch Empfehlungskommission


Die fina­le Ent­schei­dung trifft eine unab­hän­gi­ge Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on. Sie bewer­tet die Ansät­ze im Gesamt­bild und berück­sich­tigt dabei sowohl die Plau­si­bi­li­tät der Wir­k­an­nah­men als auch die Ein­bet­tung in das kom­ple­xe Ernäh­rungs­sys­tem. Unab­hän­gig von der Ent­schei­dung erhal­ten alle Orga­ni­sa­tio­nen ein Feed­back der Analyst*innen sowie Emp­feh­lun­gen für die Wei­ter­ent­wick­lung ihres Projekts.

Schritt 5: Emp­feh­lung im PHINEO-Netzwerk


Wirkt-Sie­gel-Orga­ni­sa­tio­nen wer­den För­dern­den in unter­schied­li­chen For­ma­ten vor­ge­stellt und emp­foh­len. Aktu­ell wer­den zehn Orga­ni­sa­tio­nen, die mit dem letz­ten Wirkt-Sie­gel aus­ge­zeich­net wur­den, durch den Spen­den­fonds Star­ke Demo­kra­tie unter­stützt. Hin­zu kommt eine Auf­nah­me auf die Spen­den mit Impact-Web­site, die vie­le För­dern­de für die Aus­wahl neu­er För­der­pro­jek­te nut­zen.
 

FAQs: Bewer­bung & Wirkt-Siegel-Analyse

Wer hat das Wirkt-Sie­gel erfunden?

Vor­bild für die PHI­­­NEO-Wir­­­­kungs­­­­a­na­­­­ly­­­­se war eine pra­xis­er­prob­te Metho­de aus Groß­bri­tan­ni­en, die wir adap­tiert und über die letz­ten 14 Jah­re wei­ter­ent­wi­ckelt haben. Unse­re Arbeit war nur mög­lich Dank der Unter­stüt­zung durch zahl­rei­che Partner*innen und Expert*innen. 

Was brin­gen mei­ner Orga­ni­sa­ti­on die Ana­ly­se und das Wirkt-Siegel?

Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen erhal­ten fun­dier­tes Feed­back von unse­ren Analyst*innen und aus der Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on: eine unab­hän­gi­ge Ein­schät­zung ihrer Stär­ken und Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le sowie kon­kre­te Hin­wei­se, wie sie mit ein­fa­chen Mit­teln noch wirk­sa­mer wer­den kön­nen. Pro­jek­te, die das Wirkt-Sie­gel erhal­ten haben, wer­den zudem auf unse­re Spen­den mit Impact-Web­site auf­ge­nom­men, die vie­le För­dern­de zur Aus­wahl von För­der­pro­jek­ten nutzen. 

Dar­über hin­aus sor­gen wir für mehr öffent­li­che Sicht­bar­keit, indem wir die aus­ge­zeich­ne­ten Pro­jek­te por­trä­tie­ren und sie punk­tu­ell bei För­dern­den emp­feh­len. Das Wirkt-Sie­gel kann außer­dem viel­fäl­tig in der Kom­mu­ni­ka­ti­on und im Fund­rai­sing ein­ge­setzt werden. 

Haben Orga­ni­sa­tio­nen durch das Wirkt-Sie­gel bereits höhe­re Spen­den erhalten?

Ja, uns sind zahl­rei­che Bei­spie­le bekannt, bei denen sich die Aus­zeich­nung mit dem Wirkt-Sie­gel posi­tiv auf die Spen­den­ein­nah­men aus­ge­wirkt hat – bis hin zu Ein­zel­spen­den im fünf- bis sechs­stel­li­gen Bereich. Hin­zu kom­men nicht-mone­tä­re Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wie Bera­tung, Work­shops und Fortbildungen. 

Auch eine Umfra­ge unter 114 Wirkt-Sie­gel-Orga­ni­sa­tio­nen weist auf posi­ti­ve Effek­te hin: Orga­ni­sa­tio­nen, die das Sie­gel aktiv nut­zen, berich­ten häu­fi­ger von stei­gen­den Fund­rai­sing-Ein­nah­men (58 Pro­zent) als Orga­ni­sa­tio­nen, die es nicht ein­set­zen (47 Pro­zent). Beson­ders gegen­über Stif­tun­gen kann das Wirkt-Sie­gel Türen öff­nen: Rund 78 Pro­zent der Orga­ni­sa­tio­nen, die infol­ge der Aus­zeich­nung neue Koope­ra­tio­nen auf­bau­en konn­ten, haben min­des­tens eine davon mit einer Stif­tung geschlossen. 

Was kos­tet eine Bewerbung?

Nichts! Die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­sen und das Wirkt-Sie­gel sind für teil­neh­men­de Orga­ni­sa­tio­nen voll­stän­dig kos­ten­frei. Die Ana­ly­sen wer­den durch unse­re Förderpartner*innen finanziert. 

Wie fin­de ich her­aus, ob die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se für mich geeig­net ist?

Das hängt vom The­men­feld der aktu­el­len Aus­schrei­bung ab. Um her­aus­zu­fin­den, ob unser Ver­fah­ren all­ge­mein für Sie sinn­voll ist, emp­feh­len wir Ihnen, die oben genann­ten Grund­vor­aus­set­zun­gen zu checken. 

Was genau ana­ly­siert PHINEO?

Die Ana­ly­se gemein­nüt­zi­gen Enga­ge­ments ist anspruchs­voll: Wir prü­fen das Wir­kungs­po­ten­zi­al, die Auf­sichts­me­cha­nis­men, die Finan­zie­rung und die Trans­pa­renz einer Orga­ni­sa­ti­on. Dabei berück­sich­ti­gen wir die Grö­ße der Orga­ni­sa­ti­on und des Pro­jekts. Zudem prü­fen wir auf Basis des ein­ge­reich­ten Sta­tus quo, ob Wir­kung nicht nur aktu­ell und rück­bli­ckend erho­ben wur­de, son­dern auch nach­hal­tig ver­an­kert ist. Denn das Wirkt-Sie­gel soll zukünf­ti­gen Spender*Innen die Sicher­heit geben, eine wirk­sa­me Orga­ni­sa­ti­on zu unterstützen.

Wie bekom­me ich Feedback?

Sie bekom­men in jedem Fall ein Feed­back von uns – unab­hän­gig davon, ob Sie das Wirkt-Sie­gel erhal­ten oder nicht. Wird Ihre Inter­es­sen­be­kun­dung nicht berück­sich­tigt, geben wir Ihnen eine kur­ze Rück­mel­dung. In der Ana­ly­se­pha­se erhal­ten Sie unab­hän­gig vom Ergeb­nis ein aus­führ­li­ches Feed­back. Dar­in erläu­tern wir die Stär­ken Ihres Pro­jekts und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on und zei­gen kon­kre­te Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten auf. Dies kann bei­spiels­wei­se fol­gen­de Berei­che betreffen: 

- die Wir­kungs­ori­en­tie­rung in der Pro­jekt­ar­beit (z. B.  Ziel­über­prü­fung, Qua­li­täts­ent­wick­lung und Lern­kul­tur),
- die Vor- und Nach­tei­le der gewähl­ten Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur (z. B. im Zusam­men­spiel von Gre­mi­en und Lei­tungs­per­so­nen),
- Kon­troll­me­cha­nis­men (z.B. die Aus­ge­stal­tung von Finanz­prü­fun­gen),
- Trans­pa­renz­stan­dards sowie die Vor­tei­le und kon­kre­ten Anfor­de­run­gen einer trans­pa­ren­ten Arbeitsweise 

Wel­chen zeit­li­chen Auf­wand muss ich für die Bewer­bung einplanen?

Der Fra­ge­bo­gen zur Inter­es­sen­be­kun­dung nimmt etwa 10 bis 30 Minu­ten in Anspruch – abhän­gig davon, wie gut die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on bereits auf­be­rei­tet sind. Das Aus­fül­len der aus­führ­li­chen Bewer­bung dau­ert in der Regel 1 bis 3 Arbeits­ta­ge. Der tat­säch­li­che Auf­wand hängt auch hier vom Vor­be­rei­tungs­stand Ihrer Orga­ni­sa­ti­on ab. Hin­zu kom­men gege­be­nen­falls Rück­fra­gen sowie ein rund 30-minü­ti­ges Gespräch mit zwei Analyst*innen. 

Wie lan­ge dau­ert das Analyseverfahren?

Vom Start der Aus­schrei­bung bis zur Ver­ga­be des Wirkt-Sie­gels ver­ge­hen je nach Anzahl der ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen zwi­schen 9 und 12 Mona­ten

Wer ent­schei­det über die Siegelvergabe?

Nach unse­ren Ana­ly­sen ent­schei­det eine unab­hän­gi­ge Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on über die fina­le Siegelvergabe.

Was pas­siert, wenn mei­ne Orga­ni­sa­ti­on beim Ver­fah­ren schlecht abschneidet?

PHI­NEO stellt aus­schließ­lich posi­tiv bewer­te­te Pro­jek­te vor. Ein Ran­king oder eine Ver­öf­fent­li­chung von Nega­tiv­bei­spie­len gibt es nicht. Daten­schutz ist uns ein wich­ti­ges Anliegen.

Was pas­siert mit mei­nen Daten?

Alle Daten, Bewer­bun­gen und Ana­ly­sen wer­den streng ver­trau­lich behan­delt. Wir ver­öf­fent­li­chen kei­ne Daten ohne Ihre aus­drück­li­che Zustim­mung. Eine Black­list oder Ähn­li­ches gibt es nicht. Für die Ana­ly­se nut­zen wir das digi­ta­le Ana­ly­se­tool von xFound, zu dem nur die zustän­di­gen Analyst*innen und die Lei­tung des Wirkt-Sie­gel-Pro­zes­ses Zugang haben. Bevor wir Fachexpert*innen oder die Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on ein­be­zie­hen, holen wir eine Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung ein.

Daten­schutz­hin­wei­se  

1. Ver­ant­wort­li­cher

Ver­ant­wort­li­cher für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist:

Phi­neo gAG   
Anna-Loui­sa-Karsch-Stra­ße 2 
10178 Ber­lin 
Tel: +49 30 520065400
E‑Mail: info@​phineo.​org 
Inter­net: www​.phi​neo​.org 
 

2. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den verarbeitet?

Im Rah­men des Ana­ly­se­ver­fah­rens ver­ar­bei­tet die PHI­NEO gAG ins­be­son­de­re die von Ihnen bzw. der Orga­ni­sa­ti­on bereit­ge­stell­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Hier­zu gehö­ren insbesondere:

- Name und Kon­takt­da­ten der benann­ten Ansprechpartner*innen,  
- Anga­ben zur Funk­ti­on bzw. Posi­ti­on der Ansprechpartner*innen,  
- Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten sowie
- per­so­nen­be­zo­ge­ne Anga­ben, die im Rah­men des Fra­ge­bo­gens, des Ana­ly­se­ver­fah­rens oder in über­mit­tel­ten Unter­la­gen ent­hal­ten sind. 


3. Zwe­cke der Verarbeitung

Die PHI­NEO gAG  ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu fol­gen­den Zwecken:

a) Durch­füh­rung und Bewer­tung des Ana­ly­se­ver­fah­rens 
Die Daten wer­den zur Durch­füh­rung des Schnell­ch­ecks und des wei­te­ren Ana­ly­se­ver­fah­rens sowie zur Bewer­tung der Orga­ni­sa­ti­on und des vor­ge­stell­ten Pro­jekts verarbeitet.

b) Doku­men­ta­ti­on und Eva­lua­ti­on 
Die Daten wer­den zur inter­nen Doku­men­ta­ti­on und Eva­lua­ti­on des Ana­ly­se­ver­fah­rens sowie zur Qua­li­täts­si­che­rung und Wei­ter­ent­wick­lung des Ana­ly­se- und Bewer­tungs­ver­fah­rens verarbeitet.

c) Kom­mu­ni­ka­ti­on und Nach­be­rei­tung 
Die Kon­takt­da­ten wer­den zur Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Orga­ni­sa­ti­on, ins­be­son­de­re für Rück­fra­gen, zur Mit­tei­lung des Ana­ly­se- bzw. Zer­ti­fi­zie­rungs­er­geb­nis­ses und zur Nach­be­rei­tung des Ana­ly­se­ver­fah­rens verarbeitet.

d) Emp­feh­lung, Sie­gel und Bericht­erstat­tung 
Im Fal­le einer Emp­feh­lung bzw. Ver­ga­be des Wirkt-Sie­gels kön­nen die hier­für erfor­der­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Rah­men der Bericht­erstat­tung, der Öffent­lich­keits­ar­beit und eines Pro­jekt­por­träts ver­ar­bei­tet und ver­öf­fent­licht werden.

e) Infor­ma­ti­on sozia­ler Investor*innen 
Die Daten kön­nen zur Infor­ma­ti­on sozia­ler Investor*innen, die eine kon­kre­te För­der­ab­sicht bekun­det haben, aus­ge­wer­tet und ent­spre­chen­de Aus­wer­tun­gen gegen­über die­sen prä­sen­tiert bzw. zur Ver­fü­gung gestellt werden.

f) Wis­sen­schaft­li­che und sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen 
Die im Rah­men des Ana­ly­se­ver­fah­rens ermit­tel­ten Ergeb­nis­se kön­nen in anony­mi­sier­ter Form für wis­sen­schaft­li­che und sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen ver­wen­det, ver­öf­fent­licht und mit den anony­mi­sier­ten Ergeb­nis­sen ande­rer teil­neh­men­der Orga­ni­sa­tio­nen ver­gli­chen werden.

g) Wis­sen­schaft­li­che Koope­ra­tio­nen 
Soweit dies für wis­sen­schaft­li­che Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te erfor­der­lich und recht­lich zuläs­sig ist, kön­nen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an wis­sen­schaft­li­che Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen über­mit­telt wer­den. Eine nicht anony­mi­sier­te Wei­ter­ga­be erfolgt nur unter Beach­tung der gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Anforderungen.


4. Rechts­grund­la­gen

a) Erfül­lung eines Ver­trags oder vor­ver­trag­li­che Maß­nah­men (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Wir ver­ar­bei­ten die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die für die Begrün­dung, Durch­füh­rung und Abwick­lung des Ana­ly­se- und Sie­gel­ver­fah­rens erfor­der­lich sind. Dies umfasst ins­be­son­de­re fol­gen­de Zwecke:

- Schnell­ch­eck, Bewer­bung und Regis­trie­rung zur Teil­nah­me am Ana­ly­se­ver­fah­ren.  
- Durch­füh­rung der aus­führ­li­chen Ana­ly­se auf Basis des von Ihnen aus­ge­füll­ten Fra­ge­bo­gens.  
- Bewer­tung Ihrer Orga­ni­sa­ti­on und des ein­ge­reich­ten Pro­jekts zur Ermitt­lung des Ergeb­nis­ses.  
- Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ihren Ansprech­part­nern für Rück­fra­gen, die Durch­füh­rung des Ana­ly­se­ver­fah­rens sowie die Mit­tei­lung des Ergebnisses. 

b) Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Eini­ge Daten­ver­ar­bei­tun­gen erfol­gen zur Wah­rung unse­rer berech­tig­ten Inter­es­sen. Dies betrifft ins­be­son­de­re fol­gen­de Zwecke:

- Inter­ne Doku­men­ta­ti­on zur Nach­weis­bar­keit der ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung des Ana­ly­se- und Sie­gel­ver­fah­rens.  
. Eva­lua­ti­on, Qua­li­täts­si­che­rung und kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­ent­wick­lung des Ana­ly­se- und Bewer­tungs­ver­fah­rens.  
- Ver­öf­fent­li­chung im Zusam­men­hang mit einer erfolg­rei­chen Emp­feh­lung oder Ver­ga­be des Wirkt-Sie­gels“, soweit hier­bei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Dies dient ins­be­son­de­re der Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit und der Trans­pa­renz über das Ana­ly­se­ver­fah­ren und die ver­ge­be­nen Siegel. 

c) Ein­wil­li­gung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Für bestimm­te Daten­ver­ar­bei­tun­gen, die über die Durch­füh­rung des Ana­ly­se- und Sie­gel­ver­fah­rens hin­aus­ge­hen, holen wir eine sepa­ra­te und frei­wil­li­ge Ein­wil­li­gung ein. Dies betrifft insbesondere:

- die Erstel­lung eines erwei­ter­ten Pro­jekt­por­träts und eine wei­ter­ge­hen­de Öffent­lich­keits­ar­beit,
- die Prä­sen­ta­ti­on und Wei­ter­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an sozia­le Inves­to­ren, um poten­zi­el­le För­de­run­gen für Ihre Orga­ni­sa­ti­on anzu­bah­nen,  
- die nicht anony­mi­sier­te Wei­ter­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an wis­sen­schaft­li­che Koope­ra­ti­ons­part­ner zu For­schungs­zwe­cken,  
- die Zusen­dung von Infor­ma­tio­nen über spä­te­re Aus­schrei­bun­gen, Ver­an­stal­tun­gen oder sons­ti­ge Ange­bo­te der PHI­NEO gAG . 

Eine erteil­te Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen wer­den. Die Recht­mä­ßig­keit der bis zum Wider­ruf erfolg­ten Ver­ar­bei­tung bleibt hier­von unberührt.


5. Empfänger*innen per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den grund­sätz­lich nur im erfor­der­li­chen Umfang weitergegeben.

Empfänger*innen kön­nen ins­be­son­de­re von der PHI­NEO gAG ein­ge­setz­te Dienst­leis­ten­de, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag der PHI­NEO gAG  ver­ar­bei­ten, sowie, soweit dies für die genann­ten Zwe­cke erfor­der­lich und recht­lich zuläs­sig ist, wis­sen­schaft­li­che Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen oder sozia­le Investor*innen sein.

Soweit eine Ver­ar­bei­tung durch Auf­trags­ver­ar­bei­ter erfolgt, wird die­se auf Grund­la­ge eines Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trags gemäß Art. 28 DSGVO durchgeführt.


6. Spei­cher­dau­er

Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den nur so lan­ge gespei­chert, wie dies für die jewei­li­gen Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke erfor­der­lich ist.

Soweit gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen, wer­den die Daten für die Dau­er der jewei­li­gen gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist gespeichert.


7. Ihre Rechte

Sie haben nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ins­be­son­de­re fol­gen­de Rechte:

- Recht auf Aus­kunft über die ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten,  
- Recht auf Berich­ti­gung unrich­ti­ger Daten,  
- Recht auf Löschung,  
- Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung,  
- Recht auf Daten­über­trag­bar­keit sowie  
- Recht auf Wider­spruch gegen bestimm­te Verarbeitungen. 

Soweit die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben Sie das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung einzulegen.

Soweit die Ver­ar­bei­tung auf einer Ein­wil­li­gung beruht, kön­nen Sie die­se jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft widerrufen.

Dar­über hin­aus haben Sie das Recht, sich bei einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de über die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu beschweren.

 

8. Ein­satz von künst­li­cher Intelligenz 

Zur Unter­stüt­zung und Beschleu­ni­gung unse­res Antrags- und Begut­ach­tungs­ver­fah­rens set­zen wir Funk­tio­nen ein, die auf künst­li­cher Intel­li­genz (KI) beruhen

a) Ver­ar­bei­tungs­zweck  
Zur Unter­stüt­zung des Ana­ly­se- und Begut­ach­tungs­ver­fah­rens set­zen wir KI-gestütz­te Funk­tio­nen ins­be­son­de­re zur Vor­ab­prü­fung ein­ge­reich­ter Anga­ben anhand vor­ge­ge­be­ner Kri­te­ri­en sowie zur Zusam­men­fas­sung und Auf­be­rei­tung der im Rah­men des aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gens bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen ein. Die auf­be­rei­te­ten Infor­ma­tio­nen die­nen ins­be­son­de­re der Vor­be­rei­tung der Unter­la­gen für die Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on, der Erstel­lung des Feed­backs an die Orga­ni­sa­ti­on sowie der all­ge­mei­nen Eva­lua­ti­on des Analyseverfahrens.

Im Rah­men des Repu­ta­ti­ons­checks kann die KI zudem öffent­lich zugäng­li­che Infor­ma­tio­nen über die antrag­stel­len­de Orga­ni­sa­ti­on und deren Lei­tungs­per­so­nen aus Pres­se, öffent­li­chen Regis­tern, behörd­li­chen Ver­öf­fent­li­chun­gen und wei­te­ren öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len recher­chie­ren und auswerten.

b) Gegen­stand und ver­ar­bei­te­te Daten  
Gegen­stand der Aus­wer­tun­gen sind die antrag­stel­len­den Orga­ni­sa­tio­nen sowie die ein­ge­reich­ten Anträ­ge und Pro­jek­te. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den ver­ar­bei­tet, soweit sie in den ein­ge­reich­ten Unter­la­gen ent­hal­ten sind, ins­be­son­de­re Kon­takt- und Funk­ti­ons­an­ga­ben der Ansprech­per­so­nen. Im Rah­men des Repu­ta­ti­ons­checks kön­nen zudem öffent­lich zugäng­li­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen ver­ar­bei­tet werden.

c) Empfänger*innen und Ver­ar­bei­tungs­stand­ort  
Zur Bereit­stel­lung die­ser Funk­tio­nen wer­den die betref­fen­den Inhal­te an Mis­tral über­mit­telt. Mis­tral wird aus­schließ­lich wei­sungs­ge­bun­den als Auf­trags­ver­ar­bei­ter tätig, es besteht ein ent­spre­chen­der Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt in Rechen­zen­tren inner­halb der EU bezie­hungs­wei­se des EWR. Die über­mit­tel­ten Inhal­te wer­den nicht zum Trai­ning der Model­le verwendet.

Die Ergeb­nis­se der KI-gestütz­ten Aus­wer­tung wer­den den am Ver­fah­ren betei­lig­ten Begut­ach­ten­den zur Ver­fü­gung gestellt, die inso­weit wei­sungs­ge­bun­den für uns tätig werden.

d) Rechts­grund­la­ge  
Die Ver­ar­bei­tung erfolgt auf Grund­la­ge von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berech­tig­tes Inter­es­se besteht in der ord­nungs­ge­mä­ßen und effi­zi­en­ten Durch­füh­rung des Antrags- und Begut­ach­tungs­ver­fah­rens. Sie haben das Recht, die­ser Ver­ar­bei­tung aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit nach Art. 21 DSGVO zu widersprechen.

e) Ergeb­nis­ver­wen­dung und Ent­schei­dungs­fin­dung  
Die Ergeb­nis­se der KI-Ver­ar­bei­tung die­nen aus­schließ­lich der Unter­stüt­zung der zustän­di­gen Mit­ar­bei­ten­den und Begut­ach­ten­den. Die fach­li­che Bewer­tung und die Ent­schei­dung im Ana­ly­se- und Begut­ach­tungs­ver­fah­ren erfol­gen durch Men­schen. 

f) Spei­cher­dau­er  
Die im Rah­men der KI-gestütz­ten Ver­ar­bei­tung ver­ar­bei­te­ten Daten und dar­aus her­vor­ge­hen­de Ergeb­nis­se wer­den so lan­ge gespei­chert, wie dies für die jewei­li­gen Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke erfor­der­lich ist.
 

Dienst­leis­ter für die Erstel­lung der Daten­schutz­hin­wei­se: PRIO­LAN GmbH.