PHINEO Wirkt-Siegel-Analyse
Die Zivilgesellschaft ist eine unverzichtbare Kraft, um an Lösungen gesellschaftlicher Herausforderungen zu arbeiten.
Das PHINEO Wirkt-Siegel macht besonders wirksame Ansätze sichtbar, unterstützt ihre Weiterentwicklung und schafft Orientierung für Förderentscheidungen.
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Wie wir Wirkung analysieren
PHINEO analysiert gemeinnützige Organisationen und Projekte in unterschiedlichen Themenfeldern entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele. Doch woran lässt sich erkennen, ob ein Ansatz sein angestrebtes Ziel tatsächlich erreichen kann? PHINEO betrachtet sowohl das Wirkungspotenzial eines Projekts als auch die Strukturen und Rahmenbedingungen der Trägerorganisation. Denn erst das Zusammenspiel beider Ebenen schafft die Voraussetzungen für nachhaltige gesellschaftliche Wirkung.
Nutzen für Non-Profits und Fördernde
Die Wirkt-Siegel-Analyse liefert Non-Profits eine unabhängige Einschätzung ihrer Stärken und Entwicklungspotenziale sowie konkrete Impulse für ihre Organisations- und Projektentwicklung. Fördernde bekommen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die auf einem seit über 15 Jahren validierten Analyseprozess basiert. Ausgezeichnete Organisationen werden auf unsere Spenden mit Impact-Website aufgenommen, die viele Fördernde für die Auswahl neuer Förderprojekte nutzen.
Wie das Analyseverfahren abläuft und welche Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sein müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Schritt 1: Grundvoraussetzungen checken
Das Wirkt-Siegel-Analyseverfahren ist anspruchsvoll und kostet auch Sie als Organisation Zeit. Können Sie die folgenden sechs Fragen mit Ja beantworten? Dann stehen Ihre Chancen auf das Wirkt-Siegel gut:
- Wirkungsziele: Haben Sie klar definierte Wirkungsziele – sowohl auf Ebene der Leistungen (Output) als auch auf Ebene der Veränderung bei der Zielgruppe (Outcome)?
- Evaluation: Evaluieren Sie die Veränderungen bei Ihrer Zielgruppe bzw. im adressierten Ökosystem – nicht nur, was Sie leisten, sondern auch, was sich dadurch verändert?
- Resultate: Können Sie erste Resultate – sowohl auf Ebene Ihrer Leistungen (Output) als auch auf Ebene der Veränderung bei der Zielgruppe (Outcome) – vorzeigen, die Sie durch Ihre Tätigkeiten erzielt haben?
- Gemeinnützigkeit: Haben Sie einen Freistellungsbescheid, der nicht älter als fünf Jahre ist?
- Finanzierung: Ist Ihre Finanzsituation so weit stabil, dass das Projekt sicher für mindestens 12 Monate fortgesetzt werden kann?
- Governance: Haben Sie angemessene Governance-Strukturen schriftlich festgelegt, um eine unabhängige Aufsicht und Leitung zu gewährleisten (z. B. Vier-Augen-Prinzip)?
Schritt 2: Interessensbekundung
Für die Bewerbung um das Wirkt-Siegel füllen Sie zunächst einen kurzen Fragebogen zur Interessenbekundung aus. Im Vier-Augen-Prinzip prüfen wir die grundlegende Eignung Ihres Projekts und Ihrer Organisation. Bei positiver Einschätzung erhalten Sie einen Link zu einem ausführlichen Fragebogen. Sollte Ihr Projekt die Ausschlusskriterien nicht erfüllen, informieren wir Sie darüber mit einem kurzen Feedback. Bei Rückfragen kommen wir vorab auf Sie zu. Dauer: 20 – 30 Minuten
Schritt 3: ausführlicher Fragebogen
Überzeugt uns Ihre Interessenbekundung, erhalten Sie den Link zu einem ausführlichen Fragebogen, in dem Sie weitere Informationen zu Ihrem Projekt und Ihrer Organisation angeben. Ergänzend lernen wir Ihre Organisation in einem persönlichen Gespräch kennen, um offene Fragen zu klären und Zusammenhänge besser zu verstehen. Die Analyse erfolgt stets im Tandem durch zwei Analyst*innen. Bei spezifischen Fragestellungen ziehen wir zusätzlich Fachexpert*innen hinzu. Alle bereitgestellten Informationen behandeln wir streng vertraulich. Bevor wir Expert*innen oder unsere Empfehlungskommission einbeziehen, holen wir eine Verschwiegenheitserklärung ein. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie weiter unten in den FAQs. Dauer: 1 – 3 Tage
Schritt 4: Entscheidung durch Empfehlungskommission
Die finale Entscheidung trifft eine unabhängige Empfehlungskommission. Sie bewertet die Ansätze im Gesamtbild und berücksichtigt dabei sowohl die Plausibilität der Wirkannahmen als auch die Einbettung in das komplexe Ernährungssystem. Unabhängig von der Entscheidung erhalten alle Organisationen ein Feedback der Analyst*innen sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung ihres Projekts.
Schritt 5: Empfehlung im PHINEO-Netzwerk
Wirkt-Siegel-Organisationen werden Fördernden in unterschiedlichen Formaten vorgestellt und empfohlen. Aktuell werden zehn Organisationen, die mit dem letzten Wirkt-Siegel ausgezeichnet wurden, durch den Spendenfonds Starke Demokratie unterstützt. Hinzu kommt eine Aufnahme auf die Spenden mit Impact-Website, die viele Fördernde für die Auswahl neuer Förderprojekte nutzen.
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FAQs: Bewerbung & Wirkt-Siegel-Analyse
Vorbild für die PHINEO-Wirkungsanalyse war eine praxiserprobte Methode aus Großbritannien, die wir adaptiert und über die letzten 14 Jahre weiterentwickelt haben. Unsere Arbeit war nur möglich Dank der Unterstützung durch zahlreiche Partner*innen und Expert*innen.
Gemeinnützige Organisationen erhalten fundiertes Feedback von unseren Analyst*innen und aus der Empfehlungskommission: eine unabhängige Einschätzung ihrer Stärken und Entwicklungspotenziale sowie konkrete Hinweise, wie sie mit einfachen Mitteln noch wirksamer werden können. Projekte, die das Wirkt-Siegel erhalten haben, werden zudem auf unsere Spenden mit Impact-Website aufgenommen, die viele Fördernde zur Auswahl von Förderprojekten nutzen.
Darüber hinaus sorgen wir für mehr öffentliche Sichtbarkeit, indem wir die ausgezeichneten Projekte porträtieren und sie punktuell bei Fördernden empfehlen. Das Wirkt-Siegel kann außerdem vielfältig in der Kommunikation und im Fundraising eingesetzt werden.
Ja, uns sind zahlreiche Beispiele bekannt, bei denen sich die Auszeichnung mit dem Wirkt-Siegel positiv auf die Spendeneinnahmen ausgewirkt hat – bis hin zu Einzelspenden im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Hinzu kommen nicht-monetäre Unterstützungsleistungen wie Beratung, Workshops und Fortbildungen.
Auch eine Umfrage unter 114 Wirkt-Siegel-Organisationen weist auf positive Effekte hin: Organisationen, die das Siegel aktiv nutzen, berichten häufiger von steigenden Fundraising-Einnahmen (58 Prozent) als Organisationen, die es nicht einsetzen (47 Prozent). Besonders gegenüber Stiftungen kann das Wirkt-Siegel Türen öffnen: Rund 78 Prozent der Organisationen, die infolge der Auszeichnung neue Kooperationen aufbauen konnten, haben mindestens eine davon mit einer Stiftung geschlossen.
Nichts! Die Wirkt-Siegel-Analysen und das Wirkt-Siegel sind für teilnehmende Organisationen vollständig kostenfrei. Die Analysen werden durch unsere Förderpartner*innen finanziert.
Das hängt vom Themenfeld der aktuellen Ausschreibung ab. Um herauszufinden, ob unser Verfahren allgemein für Sie sinnvoll ist, empfehlen wir Ihnen, die oben genannten Grundvoraussetzungen zu checken.
Die Analyse gemeinnützigen Engagements ist anspruchsvoll: Wir prüfen das Wirkungspotenzial, die Aufsichtsmechanismen, die Finanzierung und die Transparenz einer Organisation. Dabei berücksichtigen wir die Größe der Organisation und des Projekts. Zudem prüfen wir auf Basis des eingereichten Status quo, ob Wirkung nicht nur aktuell und rückblickend erhoben wurde, sondern auch nachhaltig verankert ist. Denn das Wirkt-Siegel soll zukünftigen Spender*Innen die Sicherheit geben, eine wirksame Organisation zu unterstützen.
Sie bekommen in jedem Fall ein Feedback von uns – unabhängig davon, ob Sie das Wirkt-Siegel erhalten oder nicht. Wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt, geben wir Ihnen eine kurze Rückmeldung. In der Analysephase erhalten Sie unabhängig vom Ergebnis ein ausführliches Feedback. Darin erläutern wir die Stärken Ihres Projekts und Ihrer Organisation und zeigen konkrete Entwicklungsmöglichkeiten auf. Dies kann beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- die Wirkungsorientierung in der Projektarbeit (z. B. Zielüberprüfung, Qualitätsentwicklung und Lernkultur),
- die Vor- und Nachteile der gewählten Organisationsstruktur (z. B. im Zusammenspiel von Gremien und Leitungspersonen),
- Kontrollmechanismen (z.B. die Ausgestaltung von Finanzprüfungen),
- Transparenzstandards sowie die Vorteile und konkreten Anforderungen einer transparenten Arbeitsweise
Der Fragebogen zur Interessenbekundung nimmt etwa 10 bis 30 Minuten in Anspruch – abhängig davon, wie gut die erforderlichen Informationen in Ihrer Organisation bereits aufbereitet sind. Das Ausfüllen der ausführlichen Bewerbung dauert in der Regel 1 bis 3 Arbeitstage. Der tatsächliche Aufwand hängt auch hier vom Vorbereitungsstand Ihrer Organisation ab. Hinzu kommen gegebenenfalls Rückfragen sowie ein rund 30-minütiges Gespräch mit zwei Analyst*innen.
Vom Start der Ausschreibung bis zur Vergabe des Wirkt-Siegels vergehen je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen zwischen 9 und 12 Monaten.
Nach unseren Analysen entscheidet eine unabhängige Empfehlungskommission über die finale Siegelvergabe.
PHINEO stellt ausschließlich positiv bewertete Projekte vor. Ein Ranking oder eine Veröffentlichung von Negativbeispielen gibt es nicht. Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen.
Alle Daten, Bewerbungen und Analysen werden streng vertraulich behandelt. Wir veröffentlichen keine Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Eine Blacklist oder Ähnliches gibt es nicht. Für die Analyse nutzen wir das digitale Analysetool von xFound, zu dem nur die zuständigen Analyst*innen und die Leitung des Wirkt-Siegel-Prozesses Zugang haben. Bevor wir Fachexpert*innen oder die Empfehlungskommission einbeziehen, holen wir eine Verschwiegenheitserklärung ein.
Datenschutzhinweise
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Phineo gAG
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2
10178 Berlin
Tel: +49 30 520065400
E‑Mail: info@phineo.org
Internet: www.phineo.org
2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Im Rahmen des Analyseverfahrens verarbeitet die PHINEO gAG insbesondere die von Ihnen bzw. der Organisation bereitgestellten personenbezogenen Daten. Hierzu gehören insbesondere:
- Name und Kontaktdaten der benannten Ansprechpartner*innen,
- Angaben zur Funktion bzw. Position der Ansprechpartner*innen,
- Kommunikationsdaten sowie
- personenbezogene Angaben, die im Rahmen des Fragebogens, des Analyseverfahrens oder in übermittelten Unterlagen enthalten sind.
3. Zwecke der Verarbeitung
Die PHINEO gAG verarbeitet die personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
a) Durchführung und Bewertung des Analyseverfahrens
Die Daten werden zur Durchführung des Schnellchecks und des weiteren Analyseverfahrens sowie zur Bewertung der Organisation und des vorgestellten Projekts verarbeitet.
b) Dokumentation und Evaluation
Die Daten werden zur internen Dokumentation und Evaluation des Analyseverfahrens sowie zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Analyse- und Bewertungsverfahrens verarbeitet.
c) Kommunikation und Nachbereitung
Die Kontaktdaten werden zur Kommunikation mit der Organisation, insbesondere für Rückfragen, zur Mitteilung des Analyse- bzw. Zertifizierungsergebnisses und zur Nachbereitung des Analyseverfahrens verarbeitet.
d) Empfehlung, Siegel und Berichterstattung
Im Falle einer Empfehlung bzw. Vergabe des Wirkt-Siegels können die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Berichterstattung, der Öffentlichkeitsarbeit und eines Projektporträts verarbeitet und veröffentlicht werden.
e) Information sozialer Investor*innen
Die Daten können zur Information sozialer Investor*innen, die eine konkrete Förderabsicht bekundet haben, ausgewertet und entsprechende Auswertungen gegenüber diesen präsentiert bzw. zur Verfügung gestellt werden.
f) Wissenschaftliche und statistische Auswertungen
Die im Rahmen des Analyseverfahrens ermittelten Ergebnisse können in anonymisierter Form für wissenschaftliche und statistische Auswertungen verwendet, veröffentlicht und mit den anonymisierten Ergebnissen anderer teilnehmender Organisationen verglichen werden.
g) Wissenschaftliche Kooperationen
Soweit dies für wissenschaftliche Kooperationsprojekte erforderlich und rechtlich zulässig ist, können personenbezogene Daten an wissenschaftliche Institutionen und Einrichtungen übermittelt werden. Eine nicht anonymisierte Weitergabe erfolgt nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
4. Rechtsgrundlagen
a) Erfüllung eines Vertrags oder vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Wir verarbeiten diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Analyse- und Siegelverfahrens erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere folgende Zwecke:
- Schnellcheck, Bewerbung und Registrierung zur Teilnahme am Analyseverfahren.
- Durchführung der ausführlichen Analyse auf Basis des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens.
- Bewertung Ihrer Organisation und des eingereichten Projekts zur Ermittlung des Ergebnisses.
- Kommunikation mit Ihren Ansprechpartnern für Rückfragen, die Durchführung des Analyseverfahrens sowie die Mitteilung des Ergebnisses.
b) Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Einige Datenverarbeitungen erfolgen zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Dies betrifft insbesondere folgende Zwecke:
- Interne Dokumentation zur Nachweisbarkeit der ordnungsgemäßen Durchführung des Analyse- und Siegelverfahrens.
. Evaluation, Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Analyse- und Bewertungsverfahrens.
- Veröffentlichung im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Empfehlung oder Vergabe des „Wirkt-Siegels“, soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies dient insbesondere der Information der Öffentlichkeit und der Transparenz über das Analyseverfahren und die vergebenen Siegel.
c) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Für bestimmte Datenverarbeitungen, die über die Durchführung des Analyse- und Siegelverfahrens hinausgehen, holen wir eine separate und freiwillige Einwilligung ein. Dies betrifft insbesondere:
- die Erstellung eines erweiterten Projektporträts und eine weitergehende Öffentlichkeitsarbeit,
- die Präsentation und Weitergabe personenbezogener Daten an soziale Investoren, um potenzielle Förderungen für Ihre Organisation anzubahnen,
- die nicht anonymisierte Weitergabe personenbezogener Daten an wissenschaftliche Kooperationspartner zu Forschungszwecken,
- die Zusendung von Informationen über spätere Ausschreibungen, Veranstaltungen oder sonstige Angebote der PHINEO gAG .
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
5. Empfänger*innen personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur im erforderlichen Umfang weitergegeben.
Empfänger*innen können insbesondere von der PHINEO gAG eingesetzte Dienstleistende, die personenbezogene Daten im Auftrag der PHINEO gAG verarbeiten, sowie, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist, wissenschaftliche Institutionen und Einrichtungen oder soziale Investor*innen sein.
Soweit eine Verarbeitung durch Auftragsverarbeiter erfolgt, wird diese auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO durchgeführt.
6. Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
7. Ihre Rechte
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten,
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten,
- Recht auf Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit sowie
- Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen.
Soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
8. Einsatz von künstlicher Intelligenz
Zur Unterstützung und Beschleunigung unseres Antrags- und Begutachtungsverfahrens setzen wir Funktionen ein, die auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhen
a) Verarbeitungszweck
Zur Unterstützung des Analyse- und Begutachtungsverfahrens setzen wir KI-gestützte Funktionen insbesondere zur Vorabprüfung eingereichter Angaben anhand vorgegebener Kriterien sowie zur Zusammenfassung und Aufbereitung der im Rahmen des ausführlichen Fragebogens bereitgestellten Informationen ein. Die aufbereiteten Informationen dienen insbesondere der Vorbereitung der Unterlagen für die Empfehlungskommission, der Erstellung des Feedbacks an die Organisation sowie der allgemeinen Evaluation des Analyseverfahrens.
Im Rahmen des Reputationschecks kann die KI zudem öffentlich zugängliche Informationen über die antragstellende Organisation und deren Leitungspersonen aus Presse, öffentlichen Registern, behördlichen Veröffentlichungen und weiteren öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren und auswerten.
b) Gegenstand und verarbeitete Daten
Gegenstand der Auswertungen sind die antragstellenden Organisationen sowie die eingereichten Anträge und Projekte. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit sie in den eingereichten Unterlagen enthalten sind, insbesondere Kontakt- und Funktionsangaben der Ansprechpersonen. Im Rahmen des Reputationschecks können zudem öffentlich zugängliche personenbezogene Informationen verarbeitet werden.
c) Empfänger*innen und Verarbeitungsstandort
Zur Bereitstellung dieser Funktionen werden die betreffenden Inhalte an Mistral übermittelt. Mistral wird ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter tätig, es besteht ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Die übermittelten Inhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet.
Die Ergebnisse der KI-gestützten Auswertung werden den am Verfahren beteiligten Begutachtenden zur Verfügung gestellt, die insoweit weisungsgebunden für uns tätig werden.
d) Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der ordnungsgemäßen und effizienten Durchführung des Antrags- und Begutachtungsverfahrens. Sie haben das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit nach Art. 21 DSGVO zu widersprechen.
e) Ergebnisverwendung und Entscheidungsfindung
Die Ergebnisse der KI-Verarbeitung dienen ausschließlich der Unterstützung der zuständigen Mitarbeitenden und Begutachtenden. Die fachliche Bewertung und die Entscheidung im Analyse- und Begutachtungsverfahren erfolgen durch Menschen.
f) Speicherdauer
Die im Rahmen der KI-gestützten Verarbeitung verarbeiteten Daten und daraus hervorgehende Ergebnisse werden so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
Dienstleister für die Erstellung der Datenschutzhinweise: PRIOLAN GmbH.
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