PHI­NEO-Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se

Die Zivil­ge­sell­schaft ist eine unver­zicht­ba­re Kraft, um an Lösun­gen gesell­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen zu arbeiten. 

Das PHI­NEO-Wirkt-Sie­gel macht beson­ders wirk­sa­me Ansät­ze sicht­bar, unter­stützt ihre Wei­ter­ent­wick­lung und schafft Ori­en­tie­rung für Förderentscheidungen.

Das PHI­NEO-Wirkt-Sie­gel

Ob sozia­le Teil­ha­be, Kli­ma­schutz oder die Stär­kung der Demo­kra­tie: Vie­le Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit las­sen sich nur im Zusam­men­spiel von Staat, Wirt­schaft und Zivil­ge­sell­schaft bewäl­ti­gen. Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen erpro­ben neue Lösungs­an­sät­ze, sto­ßen Ver­än­de­run­gen an und unter­stüt­zen Men­schen dort, wo die ande­ren Sek­to­ren nicht aus­rei­chend grei­fen. Ihre beson­de­re Stär­ke liegt dar­in, gesell­schaft­li­che Bedar­fe früh zu erken­nen, unter­schied­li­che Per­spek­ti­ven zusam­men­zu­brin­gen und gemein­wohl­ori­en­tiert zu handeln. 

Das PHI­NEO Wirkt-Sie­gel zeich­net gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen aus, die ihre Wir­kung sys­te­ma­tisch ver­fol­gen und nach­voll­zieh­bar machen. Es bie­tet För­dern­den Ori­en­tie­rung, macht wirk­sa­me Ansät­ze sicht­bar und lie­fert auch ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen wert­vol­le Erkennt­nis­se. Zugleich rückt das Wirkt-Sie­gel die unver­zicht­ba­re Rol­le der Zivil­ge­sell­schaft stär­ker ins öffent­li­che Bewusstsein. 

Das PHINEO-Wirkt-Siegel Visual Signet

Wie wir Wir­kung analysieren 

PHI­NEO ana­ly­siert gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen und Pro­jek­te in unter­schied­li­chen The­men­fel­dern ent­lang der 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le. Doch wor­an lässt sich erken­nen, ob ein Ansatz sein ange­streb­tes Ziel tat­säch­lich errei­chen kann? PHI­NEO betrach­tet sowohl das Wir­kungs­po­ten­zi­al eines Pro­jekts als auch die Struk­tu­ren und Rah­men­be­din­gun­gen der Trä­ger­or­ga­ni­sa­ti­on. Denn erst das Zusam­men­spiel bei­der Ebe­nen schafft die Vor­aus­set­zun­gen für nach­hal­ti­ge gesell­schaft­li­che Wirkung.

Nut­zen für Non-Pro­fits und Fördernde

Die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se lie­fert Non-Pro­fits eine unab­hän­gi­ge Ein­schät­zung ihrer Stär­ken und Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le sowie kon­kre­te Impul­se für ihre Orga­ni­sa­ti­ons- und Pro­jekt­ent­wick­lung. För­dern­de bekom­men eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge, die auf einem seit über 15 Jah­ren vali­dier­ten Ana­ly­se­pro­zess basiert. Aus­ge­zeich­ne­te Orga­ni­sa­tio­nen wer­den in die PHI­NEO-Daten­bank geprüf­ter Spen­den­or­ga­ni­sa­tio­nen auf­ge­nom­men.

Wie das Ana­ly­se­ver­fah­ren abläuft und wel­che Vor­aus­set­zun­gen für eine Bewer­bung erfüllt sein müs­sen, erfah­ren Sie im Folgenden. 

Der Weg zum Wirkt-Siegel

Vor der Bewer­bung: Grund­vor­aus­set­zun­gen checken


Das Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se­ver­fah­ren ist anspruchs­voll und kos­tet auch Sie als Orga­ni­sa­ti­on Zeit. Kön­nen Sie die fol­gen­den sechs Fra­gen mit Ja beant­wor­ten? Dann ste­hen Ihre Chan­cen auf das Wirkt-Sie­gel gut: 

  1. Wir­kungs­zie­le: Haben Sie klar defi­nier­te Wir­kungs­zie­le – sowohl auf Ebe­ne der Leis­tun­gen (Out­put) als auch auf Ebe­ne der Ver­än­de­rung bei der Ziel­grup­pe (Out­co­me)? 
  2. Eva­lua­ti­on: Eva­lu­ie­ren Sie die Ver­än­de­run­gen bei Ihrer Ziel­grup­pe bzw. im adres­sier­ten Öko­sys­tem – nicht nur, was Sie leis­ten, son­dern auch, was sich dadurch verändert?
  3. Resul­ta­te: Kön­nen Sie ers­te Resul­ta­te – sowohl auf Ebe­ne Ihrer Leis­tun­gen (Out­put) als auch auf Ebe­ne der Ver­än­de­rung bei der Ziel­grup­pe (Out­co­me) – vor­zei­gen, die Sie durch Ihre Tätig­kei­ten erzielt haben?
  4. Gemein­nüt­zig­keit: Haben Sie einen Frei­stel­lungs­be­scheid, der nicht älter als fünf Jah­re ist?
  5. Finan­zie­rung: Ist Ihre Finanz­si­tua­ti­on so weit sta­bil, dass das Pro­jekt sicher für min­des­tens 12 Mona­te fort­ge­setzt wer­den kann?
  6. Gover­nan­ce: Haben Sie ange­mes­se­ne Gover­­nan­ce-Struk­­tu­­ren schrift­lich fest­ge­legt, um eine unab­hän­gi­ge Auf­sicht und Lei­tung zu gewähr­leis­ten (z. B. Vier-Augen-Prinzip)? 

Schritt 1: Interessenbekundung


Für die Bewer­bung um das Wirkt-Sie­gel fül­len Sie zunächst einen kur­zen Fra­ge­bo­gen zur Inter­es­sen­be­kun­dung aus. Im Vier-Augen-Prin­zip prü­fen wir die grund­le­gen­de Eig­nung Ihres Pro­jekts und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Bei posi­ti­ver Ein­schät­zung erhal­ten Sie einen Link zu einem aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gen. Soll­te Ihr Pro­jekt die Aus­schluss­kri­te­ri­en nicht erfül­len, infor­mie­ren wir Sie dar­über mit einem kur­zen Feed­back. Bei Rück­fra­gen kom­men wir vor­ab auf Sie zu. Dau­er: 2030 Minuten

 

Schritt 2: aus­führ­li­cher Fragebogen


Über­zeugt uns Ihre Inter­es­sen­be­kun­dung, erhal­ten Sie den Link zu einem aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gen, in dem Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ihrem Pro­jekt und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on ange­ben. Ergän­zend ler­nen wir Ihre Orga­ni­sa­ti­on in einem per­sön­li­chen Gespräch ken­nen, um offe­ne Fra­gen zu klä­ren und Zusam­men­hän­ge bes­ser zu ver­ste­hen. Die Ana­ly­se erfolgt stets im Tan­dem durch zwei Analyst*innen. Bei spe­zi­fi­schen Fra­ge­stel­lun­gen zie­hen wir zusätz­lich Fachexpert*innen hin­zu. Alle bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen behan­deln wir streng ver­trau­lich. Bevor wir Expert*innen oder unse­re Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on ein­be­zie­hen, holen wir eine Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung ein. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung fin­den Sie wei­ter unten in den FAQs. Dau­er: 13 Tage

 

Schritt 3: Ent­schei­dung durch Empfehlungskommission


Die fina­le Ent­schei­dung trifft eine unab­hän­gi­ge Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on. Sie bewer­tet die Ansät­ze im Gesamt­bild und berück­sich­tigt dabei sowohl die Plau­si­bi­li­tät der Wir­k­an­nah­men als auch die Ein­bet­tung in das kom­ple­xe Ernährungssystem. 

Unab­hän­gig von der Ent­schei­dung erhal­ten alle Orga­ni­sa­tio­nen ein Feed­back der Analyst*innen sowie Emp­feh­lun­gen für die Wei­ter­ent­wick­lung ihres Projekts.

Schritt 4: Emp­feh­lung im PHINEO-Netzwerk

Aus­ge­zeich­ne­te Orga­ni­sa­tio­nen wer­den För­dern­den im PHI­NEO-The­men­re­port vor­ge­stellt, in die PHI­NEO-Daten­bank geprüf­ter Spen­den­or­ga­ni­sa­tio­nen auf­ge­nom­men und kön­nen ab sofort selbst mit ihrem Wirkt-Sie­gel werben. 

FAQs: Bewer­bung & Wirkt-Siegel-Analyse

Wer hat das Wirkt-Sie­gel erfunden?

Vor­bild für die PHI­­­NEO-Wir­­­­kungs­­­­a­na­­­­ly­­­­se war eine pra­xis­er­prob­te Metho­de aus Groß­bri­tan­ni­en, die wir adap­tiert und über die letz­ten 14 Jah­re wei­ter­ent­wi­ckelt haben. Unse­re Arbeit war nur mög­lich Dank der Unter­stüt­zung durch zahl­rei­che Partner*innen und Expert*innen. 

Was brin­gen mei­ner Orga­ni­sa­ti­on die Ana­ly­se und das Wirkt-Siegel?

Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen erhal­ten fun­dier­tes Feed­back von unse­ren Analyst*innen und aus der Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on: eine unab­hän­gi­ge Ein­schät­zung ihrer Stär­ken und Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le sowie kon­kre­te Hin­wei­se, wie sie mit ein­fa­chen Mit­teln noch wirk­sa­mer wer­den kön­nen. Pro­jek­te, die das Wirkt-Sie­gel erhal­ten haben, wer­den zudem in PHI­NEO-Daten­bank geprüf­ter Spen­den­or­ga­ni­sa­tio­nen auf­ge­nom­men, die vie­le För­dern­de zur Aus­wahl von För­der­pro­jek­ten nutzen. 

Dar­über hin­aus sor­gen wir für mehr öffent­li­che Sicht­bar­keit, indem wir die aus­ge­zeich­ne­ten Pro­jek­te por­trä­tie­ren und sie punk­tu­ell bei För­dern­den emp­feh­len. Das Wirkt-Sie­gel kann außer­dem viel­fäl­tig in der Kom­mu­ni­ka­ti­on und im Fund­rai­sing ein­ge­setzt werden. 

Haben Orga­ni­sa­tio­nen durch das Wirkt-Sie­gel bereits höhe­re Spen­den erhalten?

Ja, uns sind zahl­rei­che Bei­spie­le bekannt, bei denen sich die Aus­zeich­nung mit dem Wirkt-Sie­gel posi­tiv auf die Spen­den­ein­nah­men aus­ge­wirkt hat – bis hin zu Ein­zel­spen­den im fünf- bis sechs­stel­li­gen Bereich. Hin­zu kom­men nicht-mone­tä­re Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wie Bera­tung, Work­shops und Fortbildungen. 

Auch eine Umfra­ge unter 114 Wirkt-Sie­gel-Orga­ni­sa­tio­nen weist auf posi­ti­ve Effek­te hin: Orga­ni­sa­tio­nen, die das Sie­gel aktiv nut­zen, berich­ten häu­fi­ger von stei­gen­den Fund­rai­sing-Ein­nah­men (58 Pro­zent) als Orga­ni­sa­tio­nen, die es nicht ein­set­zen (47 Pro­zent). Beson­ders gegen­über Stif­tun­gen kann das Wirkt-Sie­gel Türen öff­nen: Rund 78 Pro­zent der Orga­ni­sa­tio­nen, die infol­ge der Aus­zeich­nung neue Koope­ra­tio­nen auf­bau­en konn­ten, haben min­des­tens eine davon mit einer Stif­tung geschlossen. 

Was kos­tet eine Bewerbung?

Nichts! Die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­sen und das Wirkt-Sie­gel sind für teil­neh­men­de Orga­ni­sa­tio­nen voll­stän­dig kos­ten­frei. Die Ana­ly­sen wer­den durch unse­re Förderpartner*innen finanziert. 

Wie fin­de ich her­aus, ob die Wirkt-Sie­gel-Ana­ly­se für mich geeig­net ist?

Das hängt vom The­men­feld der aktu­el­len Aus­schrei­bung ab. Um her­aus­zu­fin­den, ob unser Ver­fah­ren all­ge­mein für Sie sinn­voll ist, emp­feh­len wir Ihnen, die oben genann­ten Grund­vor­aus­set­zun­gen zu checken. 

Was genau ana­ly­siert PHINEO?

Die Ana­ly­se gemein­nüt­zi­gen Enga­ge­ments ist anspruchs­voll: Wir prü­fen das Wir­kungs­po­ten­zi­al, die Auf­sichts­me­cha­nis­men, die Finan­zie­rung und die Trans­pa­renz einer Orga­ni­sa­ti­on. Dabei berück­sich­ti­gen wir die Grö­ße der Orga­ni­sa­ti­on und des Pro­jekts. Zudem prü­fen wir auf Basis des ein­ge­reich­ten Sta­tus quo, ob Wir­kung nicht nur aktu­ell und rück­bli­ckend erho­ben wur­de, son­dern auch nach­hal­tig ver­an­kert ist. Denn das Wirkt-Sie­gel soll zukünf­ti­gen Spender*Innen die Sicher­heit geben, eine wirk­sa­me Orga­ni­sa­ti­on zu unterstützen.

Wie bekom­me ich Feedback?

Sie bekom­men in jedem Fall ein Feed­back von uns – unab­hän­gig davon, ob Sie das Wirkt-Sie­gel erhal­ten oder nicht. Wird Ihre Inter­es­sen­be­kun­dung nicht berück­sich­tigt, geben wir Ihnen eine kur­ze Rück­mel­dung. In der Ana­ly­se­pha­se erhal­ten Sie unab­hän­gig vom Ergeb­nis ein aus­führ­li­ches Feed­back. Dar­in erläu­tern wir die Stär­ken Ihres Pro­jekts und Ihrer Orga­ni­sa­ti­on und zei­gen kon­kre­te Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten auf. Dies kann bei­spiels­wei­se fol­gen­de Berei­che betreffen: 

- die Wir­kungs­ori­en­tie­rung in der Pro­jekt­ar­beit (z. B.  Ziel­über­prü­fung, Qua­li­täts­ent­wick­lung und Lern­kul­tur),
- die Vor- und Nach­tei­le der gewähl­ten Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur (z. B. im Zusam­men­spiel von Gre­mi­en und Lei­tungs­per­so­nen),
- Kon­troll­me­cha­nis­men (z.B. die Aus­ge­stal­tung von Finanz­prü­fun­gen),
- Trans­pa­renz­stan­dards sowie die Vor­tei­le und kon­kre­ten Anfor­de­run­gen einer trans­pa­ren­ten Arbeitsweise 

Wel­chen zeit­li­chen Auf­wand muss ich für die Bewer­bung einplanen?

Der Fra­ge­bo­gen zur Inter­es­sen­be­kun­dung nimmt etwa 10 bis 30 Minu­ten in Anspruch – abhän­gig davon, wie gut die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on bereits auf­be­rei­tet sind. Das Aus­fül­len der aus­führ­li­chen Bewer­bung dau­ert in der Regel 1 bis 3 Arbeits­ta­ge. Der tat­säch­li­che Auf­wand hängt auch hier vom Vor­be­rei­tungs­stand Ihrer Orga­ni­sa­ti­on ab. Hin­zu kom­men gege­be­nen­falls Rück­fra­gen sowie ein rund 30-minü­ti­ges Gespräch mit zwei Analyst*innen. 

Wie lan­ge dau­ert das Analyseverfahren?

Vom Start der Aus­schrei­bung bis zur Ver­ga­be des Wirkt-Sie­gels ver­ge­hen je nach Anzahl der ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen zwi­schen 9 und 12 Mona­ten

Wer ent­schei­det über die Siegelvergabe?

Nach unse­ren Ana­ly­sen ent­schei­det eine unab­hän­gi­ge Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on über die fina­le Siegelvergabe.

Was pas­siert, wenn mei­ne Orga­ni­sa­ti­on beim Ver­fah­ren schlecht abschneidet?

PHI­NEO stellt aus­schließ­lich posi­tiv bewer­te­te Pro­jek­te vor. Ein Ran­king oder eine Ver­öf­fent­li­chung von Nega­tiv­bei­spie­len gibt es nicht. Daten­schutz ist uns ein wich­ti­ges Anliegen.

Was pas­siert mit mei­nen Daten?

Alle Daten, Bewer­bun­gen und Ana­ly­sen wer­den streng ver­trau­lich behan­delt. Wir ver­öf­fent­li­chen kei­ne Daten ohne Ihre aus­drück­li­che Zustim­mung. Eine Black­list oder Ähn­li­ches gibt es nicht. Für die Ana­ly­se nut­zen wir das digi­ta­le Ana­ly­se­tool von xFound, zu dem nur die zustän­di­gen Analyst*innen und die Lei­tung des Wirkt-Sie­gel-Pro­zes­ses Zugang haben. Bevor wir Fachexpert*innen oder die Emp­feh­lungs­kom­mis­si­on ein­be­zie­hen, holen wir eine Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung ein.

Daten­schutz­er­klä­rung

1. Zweck der Verarbeitung

Nach Abschluss des Ana­ly­se- und Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens ver­ar­bei­ten wir die Kon­takt­da­ten der von Ihnen benann­ten Ansprech­part­ner, um

- die Qua­li­tät unse­rer Dienst­leis­tun­gen und des Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens zu eva­lu­ie­ren,
- Feed­back zu unse­rer Zusam­men­ar­beit ein­zu­ho­len,
- die Aus­sa­ge­kraft und Wei­ter­ent­wick­lung unse­res Ana­ly­se- und Bewer­tungs­ver­fah­rens sicher­zu­stel­len sowie
- Sie bei Rück­fra­gen oder indi­vi­du­el­len Anlie­gen im Zusam­men­hang mit dem Ana­ly­se- oder Zer­ti­fi­zie­rungs­er­geb­nis zu kontaktieren. 

Die Kon­takt­auf­nah­me erfolgt ins­be­son­de­re per E‑Mail oder telefonisch.

2. Rechts­grund­la­ge

Soweit die Kon­takt­auf­nah­me der Durch­füh­rung oder Nach­be­rei­tung des bestehen­den Ver­trags­ver­hält­nis­ses dient, erfolgt die Ver­ar­bei­tung auf Grund­la­ge von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Dar­über hin­aus erfolgt die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung unse­rer berech­tig­ten Inter­es­sen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berech­tig­tes Inter­es­se besteht in der Qua­li­täts­si­che­rung und kon­ti­nu­ier­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung unse­rer Ana­ly­se- und Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren, der Eva­lua­ti­on unse­rer Dienst­leis­tun­gen sowie einer ange­mes­se­nen Betreu­ung der teil­neh­men­den Organisationen.

3. Spei­cher­dau­er

Wir spei­chern Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nur so lan­ge, wie dies zur Erfül­lung der genann­ten Zwe­cke erfor­der­lich ist. Soweit gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen (z. B. nach HGB oder AO), erfolgt die Spei­che­rung für die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Dauer.

4. Wider­spruchs­recht

Soweit die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben Sie das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­zu­le­gen (Art. 21 DSGVO). Im Fal­le eines Wider­spruchs wer­den wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke ver­ar­bei­ten, sofern wir kei­ne zwin­gen­den schutz­wür­di­gen Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen kön­nen, die Ihre Inter­es­sen, Rech­te und Frei­hei­ten über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen dient.