Ein Rah­men für Coll­ec­ti­ve Impact

Um die drän­gen­den Pro­ble­me Jugend­ar­beits­lo­sig­keit und Fach­kräf­te­man­gel gezielt anzu­ge­hen, müs­sen Schu­len, Ver­wal­tung, Betrie­be, Zivil­ge­sell­schaft und För­de­rer an einem Strang zie­hen. PHI­NEO hat 6 För­der­emp­feh­lun­gen für sol­che Coll­ec­ti­ve Impact Ver­bün­de zusammengestellt.

2023 ver­lie­ßen 250.000 jun­ge Men­schen die Schu­le. Bis 2026 hat ein Drit­tel von ihnen kei­ne voll­qua­li­fi­zie­ren­de beruf­li­che Aus­bil­dung gefun­den – das ent­spricht etwa der Ein­woh­ner­zahl von Kon­stanz. Die­se jun­gen Men­schen wer­den nicht nur im Berufs­le­ben Schwie­rig­kei­ten haben, son­dern auch in ihrer sozia­len und wirt­schaft­li­chen Inte­gra­ti­on. Dem gegen­über ste­hen im Jahr 2024 über 69.000 unbe­setz­te Aus­bil­dungs­stel­len und damit Betrie­be, die drin­gend nach Nach­wuchs- und Fach­kräf­ten suchen.

Offen­sicht­lich fin­den bei­de Sei­ten noch zu sel­ten zuein­an­der. Um dar­an etwas zu ändern, rei­chen Ein­zel­maß­nah­men, wie das Pflicht­prak­ti­kum im Betrieb oder die Info­ver­an­stal­tung an der Schu­le nicht aus. Die Grün­de für einen nicht erfolg­rei­chen Über­gang sind kom­plex und mul­tik­au­sal. Des­halb bedarf es eines kol­lek­ti­ven Bünd­nis­ses von Akteu­ren, die gemein­sam ein eng­ma­schi­ges Netz an Auf­fang­mög­lich­kei­ten stri­cken und die jun­gen Men­schen dort auf­fan­gen, wo sie aktu­ell noch durchs Ras­ter fallen.

Aus den Erfah­run­gen der Initia­ti­ve Zukunfts­trä­ger, die seit 2019 nach dem Coll­ec­ti­ve Impact-Ansatz arbei­tet, haben wir sechs Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für För­de­run­gen abge­lei­tet, damit sol­che Ver­bün­de auch funktionieren.

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Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

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För­der­emp­feh­lun­gen müs­sen sicher­stel­len, dass 

  1. eige­ne Res­sour­cen für die Ver­bund­ar­beit bereit­ge­stellt werden.
  2. wir­kungs­ori­en­tier­te Zie­le gemein­sam fest­ge­legt werden.
  3. Geför­der­te Fle­xi­bi­li­tät und Frei­heit in der Umset­zung haben.
  4. die För­de­rung nach­hal­tig und ganz­heit­lich aus­ge­rich­tet ist.
  5. Anschluss­fi­nan­zie­run­gen für funk­tio­nie­ren­de Ansät­ze bereit­ge­stellt werden.
  6. ein dop­pel­tes Man­dat besteht.

Die­se Hand­lungs­emp­feh­lun­gen sind kei­ne fes­ten Regeln, son­dern Start­punkt für einen Dia­log über gute För­der­be­din­gun­gen – mit allen Beteiligten.

Las­sen Sie uns ins Gespräch zu kommen!

Die Emp­feh­lun­gen ent­stan­den im Rah­men der Initia­ti­ve Zukunfts­trä­ger, die benach­tei­lig­te Jugend­li­che auf ihrem Weg ins Berufs­le­ben för­dert. Dafür unter­stützt sie loka­le Akteu­re, die in ihren Regio­nen star­ke Ver­bün­de aus Schu­len, Unter­neh­men, staat­li­chen Stel­len und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen auf­bau­en. Die­se Ver­bün­de arbei­ten im Sin­ne des Coll­ec­ti­ve Impact-Ansat­zes eng zusam­men und stim­men ihre Ange­bo­te auf­ein­an­der ab.

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